Die ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen ist unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastun-
Die ärztliche Untersuchung beruflich strahlenexponierter Personen ist unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastungen und Beanspruchungen durchzuführen. Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B kann die zuständige Behörde Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anordnen. Hierzu ist die schriftliche Zustimmung der betroffenen, beruflich exponierten Person erforderlich.Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) geregelt.
Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A (§ 71 Abs. Überexpositionen und Strahlenschäden sind für Patienten und beruflich strahlenexponierte Personen seit der Entdeckung der Röntgenstrahlen regelmäßig beschrieben worden. Beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A müssen jährlich von einem ermächtigten Arzt untersucht werden.
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Dabei wird – abhängig von der möglichen Dosis – noch zwischen den Kategorien A (ab 6 mSv pro Jahr) und B (bis 6 mSv pro Jahr) unterschieden.Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden in der Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenverordnung dazu verpflichtet, den beruflich strahlenexponierten Personen eine „Nachgehende Untersuchung“ (NgU) anzubieten, bei denen während der Tätigkeit eine Verpflichtung zu regelmäßigen Nachuntersuchungen bestand und bei denen der Arzt, der diese durchführt, die NgU für erforderlich erachtet. nuklearmedizinische Untersuchungen oder Therapieverfahren und 5,5 Mio. 0000004737 00000 n 0000003947 00000 n Röntgengeräte, Störstrahler oder radioaktive Stoffe – damit arbeiten viele Beschäftigte in Deutschland. Weltweit werden zurzeit jährlich über 2500 Mio. 0000000791 00000 n Für Personen der Kategorie B gibt es dazu keine festen Regelungen, Vorsorgemaßnahmen können aber von der Behörde angeordnet werden. 0000000888 00000 n Nachgehende Untersuchung für beruflich strahlenexponierte Personen Röntgengeräte, Störstrahler oder radioaktive Stoffe – damit arbeiten viele Beschäftigte in Deutschland. 0000003707 00000 n
0000005460 00000 n Wird eine Tätigkeit beendet, auf Grund derer eine Person Erst- und Nachuntersuchungen durchführen lassen musste, kann der nach Strahlenschutzrecht ermächtigte Arzt NgU empfehlen. Weitere Informationen zu ionisierender Strahlung 1 StrlSchV) dürfen im Kontrollbereich Aufgaben nur dann wahrnehmen, wenn sie innerhalb eines Jahres vor Aufnahme ihrer Tätigkeit untersucht wurden und regelmäßig in jährlichem Abstand vom ermächtigten Arzt, i.d.R. 0000001569 00000 n 0000001905 00000 n
ein Arzt für Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin, untersucht bzw.
0000009354 00000 n Bei etwa 350.000 von ihnen wird die Strahlenmenge (Dosis) durch amtliche Messgeräte (Dosimeter) erfasst. Die Richtlinie für die Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte wurde auf der Grundlage der bisherigen "Grundsätze für die ärztliche Überwachung von beruflich strahlenexponierten Personen", erschienen in der Schriftenreihe des Bundesministeriums des Innern im Jahre 1978, neu erarbeitet. Nachgehende Untersuchung für beruflich strahlenexponierte PersonenOrganisation von Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzNachgehende Untersuchung für beruflich strahlenexponierte PersonenFachveröffentlichungen zur ionisierenden und optischen StrahlungNachgehende Untersuchung für beruflich strahlenexponierte PersonenFachveröffentlichungen zur ionisierenden und optischen StrahlungOrganisation von Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzNachgehende Untersuchung für beruflich strahlenexponierte PersonenFachveröffentlichungen zur ionisierenden und optischen StrahlungNachgehende Untersuchung für beruflich strahlenexponierte PersonenFachveröffentlichungen zur ionisierenden und optischen Strahlung Der einzige Unterschied ist, dass für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie B keine ärztlichen Untersuchungen gemäß §§ …
0000006676 00000 n
Nachgehende Untersuchungen (NgU) können nach Beendigung der Tätigkeit als beruflich strahlenexponierte Person durchgeführt werden. Daher wurde im April 2015 die bisher gültige BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge" zurückgezogen.
0000003988 00000 n Sämtliche Strahlenschutzerfordernisse gelten in gleicher Art und Weise für beruflich strah-lenexponierte Personen beider Kategorien.
Übersteigt diese Strahlenmenge einen gewissen Wert, gilt der Beschäftigte als beruflich strahlenexponierte Person.
Untersuchungen.